INFORMATIONEN

Bei einem Vorhaben, das eine wesentliche Veränderung bedeutet, tauchen viele Fragen auf. Aus Erfahrung haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten angeführt.

Grundvoraussetzung ist ein Alter ab ca. 60 Jahren (Pension, regelmäßiges Pensionseinkommen). Weiters der Wunsch, aktiver Teil einer Gemeinschaft zu sein und sich mit Wissen, Hilfe, Taten etc. auch einzubringen. Nach dem Orientierungsgespräch entscheidet das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. in Oberwart über Ihre Aufnahme in das Wohnprojekt.

Sie müssen nicht evangelisch sein, um sich zu bewerben. 

Je nach Anforderung gibt es moderne Wohnungen in verschiedenen Größen (von ca. 29m² bis ca. 60m²). Im Erdgeschoß bietet Vivio Wohnungen u.a. mit einer Terrasse, in den beiden Obergeschoßen Wohnungen mit Balkon.

Vivio bietet Einzimmerwohnungen (Wohn-/Schlafraum, Küchenzeile, Bad mit WC) und Wohnungen mit einem getrennten Schlafzimmer.

Nach der Projektpräsentation im Juni 2023 kann für Wohnungen und weitere Informationen unverbindlich angefragt werden.

Nach ihrer Anfrage melden wir uns für ein unverbindliches Orientierungsgespräch. Hier erfahren Sie Details über die Gemeinschaft, das gemeinsame Wohnen. Gleichzeitig erfahren wir Ihre Beweggründe. Im Gespräch erläutern wir Beiträge, Einzeleinbringungen, Hobbies, Interessen etc., welche für das gemeinschaftliche Leben im Projekt Vivio interessant sein könnten.

Nach diesem Orientierungsgespräch folgt ein Bericht an das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. Oberwart. Dieses entscheidet gemeinsam über Ihre Aufnahme in das Wohnprojekt.

Sie müssen nicht evangelisch sein, um sich zu bewerben. 

Nein, zuerst muss das Orientierungsgespräch stattfinden.

Nein, Reservierungen sind nicht möglich.

Ja, im Rahmen der Gespräche erhalten Sie die Pläne / Grundrisse Ihrer gewählten Wohnung.

Nein, sämtliche Wohnungen sind reine Mietwohnungen. Ein Übertrag ins Eigentum ist nicht möglich.

Der rechtliche Vertragspartner ist die OSG (Oberwarter Siedlungsgenossenschaft). Im Rahmen der Vergabe Ihrer Wohnung erhalten Sie von den MitarbeiterInnen der OSG sämtliche Informationen zu Miete, Kosten, Bedingungen etc. sowie die Verträge zur Vorab-Ansicht.

Eine Einmietung in die Wohngemeinschaft ist nur ohne Betreuungsaufwand bzw. Pflegestufe möglich.

Wird die Inanspruchnahme von Hauskrankenpflege notwendig, so wird dies von der jeweiligen Person finanziert. Ab Pflegestufe 5 ist ein Verbleib in der Wohngemeinschaft nicht mehr möglich, dafür aber die Betreuung in einem der Pflegeheime der Diakonie Burgenland.

  • Reisepass oder anderen behördlich anerkannten Identitätsnachweis
  • Aktueller Meldezettel
  • Pensionsbescheid der in der Wohnung lebenden Person(en)

Grundvoraussetzung ist ein Alter ab ca. 60 Jahren (Pension, regelmäßiges Pensionseinkommen). Weiters der Wunsch, aktiver Teil einer Gemeinschaft zu sein und sich mit Wissen, Hilfe, Taten etc. auch einzubringen. Nach dem Orientierungsgespräch entscheidet das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. in Oberwart über Ihre Aufnahme in das Wohnprojekt.

Sie müssen nicht evangelisch sein, um sich zu bewerben. 

Je nach Anforderung gibt es moderne Wohnungen in verschiedenen Größen (von ca. 29m² bis ca. 60m²). Im Erdgeschoß bietet Vivio Wohnungen u.a. mit einer Terrasse, in den beiden Obergeschoßen Wohnungen mit Balkon.

Vivio bietet Einzimmerwohnungen (Wohn-/Schlafraum, Küchenzeile, Bad mit WC) und Wohnungen mit einem getrennten Schlafzimmer.

Nach der Projektpräsentation im Juni 2023 kann für Wohnungen und weitere Informationen unverbindlich angefragt werden.

Nach ihrer Anfrage melden wir uns für ein unverbindliches Orientierungsgespräch. Hier erfahren Sie Details über die Gemeinschaft, das gemeinsame Wohnen. Gleichzeitig erfahren wir Ihre Beweggründe. Im Gespräch erläutern wir Beiträge, Einzeleinbringungen, Hobbies, Interessen etc., welche für das gemeinschaftliche Leben im Projekt Vivio interessant sein könnten.

Nach diesem Orientierungsgespräch folgt ein Bericht an das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. Oberwart. Dieses entscheidet gemeinsam über Ihre Aufnahme in das Wohnprojekt.

Sie müssen nicht evangelisch sein, um sich zu bewerben. 

Nein, zuerst muss das Orientierungsgespräch stattfinden.

Nein, Reservierungen sind nicht möglich.

Ja, im Rahmen der Gespräche erhalten Sie die Pläne / Grundrisse Ihrer gewählten Wohnung.

Nein, sämtliche Wohnungen sind reine Mietwohnungen. Ein Übertrag ins Eigentum ist nicht möglich.

Der rechtliche Vertragspartner ist die OSG (Oberwarter Siedlungsgenossenschaft). Im Rahmen der Vergabe Ihrer Wohnung erhalten Sie von den MitarbeiterInnen der OSG sämtliche Informationen zu Miete, Kosten, Bedingungen etc. sowie die Verträge zur Vorab-Ansicht.

Eine Einmietung in die Wohngemeinschaft ist nur ohne Betreuungsaufwand bzw. Pflegestufe möglich.

Wird die Inanspruchnahme von Hauskrankenpflege notwendig, so wird dies von der jeweiligen Person finanziert. Ab Pflegestufe 5 ist ein Verbleib in der Wohngemeinschaft nicht mehr möglich, dafür aber die Betreuung in einem der Pflegeheime der Diakonie Burgenland.

  • Reisepass oder anderen behördlich anerkannten Identitätsnachweis
  • Aktueller Meldezettel
  • Pensionsbescheid der in der Wohnung lebenden Person(en)

INTERESSE

WIR FREUEN UNS AUF  IHRE UNVERBINDLICHE ANFRAGE UND MELDEN UNS IN KÜRZE BEI IHNEN.